Ihr habt richtig gehört, ab 2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig sein. Endlich passieren sinnvolle Gerichtsbeschlüsse in unserer Bundesrepublik (siehe Steuervereinfachungen). Formulare, z.B. der Werbungskostenantrag, gehören dann der Vergangenheit an. Das war für mich und wird sicherlich auch für viele andere Personen eine erfreuliche Nachricht sein. Bisher entfiel der Kindergeldanspruch, sobald das volljährige Kind ein Einkommen von 8.004€ im Jahr überschritten hatte. Nun gibt es diese genaue Grenze nicht mehr, sondern eine etwas andere Grenze. Wenn das Kind einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche nachgeht, entfällt der Anspruch auf das Kindergeld ebenfalls. Damit sind nicht die Zeiten im Betrieb der Ausbildung oder gar duale Studenten betroffen, es geht lediglich um die Tätigkeit nach der Berufsausbildung bzw. zwischen zwei Abschnitten, wie bspw. Abitur und Studium. Während des Wehr- oder Zivildienstes entfällt der Anspruch sowieso. Somit wurden die Gegebenheiten ein wenig abgeändert. Die wichtigsten Punkte zum Kindergeld hier nochmal in Kurzform:
- bis zum 25. Lebensjahr zahlbar
- erste und zweite Kind 184€, dritte 190€ und jedes weitere 215€
- einkommensunabhängig ab 2012 (vorher Freibetrag von 8.004€)
- Anspruch entfällt bei Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Std. pro Woche (nicht Ausbildungszeit und geringfügige Beschäftigung)
- Anspruch auch bei zweiter Berufsausbildung oder Studium
Bitte mehr von solch positiven Vereinfachungen in unserer Bundesrepublik!

9. Oktober 2011 um 15:32 Uhr
Wirklich Nett! Gefaellt mir! Wo ist denn der Facebook-Like-Button?
9. Oktober 2011 um 17:22 Uhr
Hallo Lasse,
schön, dass es dir gefällt
Den passenden Button dazu findest du Links unter dem Artikel
Beste Grüße, Skatze
9. November 2011 um 18:59 Uhr
Wie sieht das ganze bei Offizieranwärtern / Offizieren der Bundeswehr aus, die unter 25 Jahren alt sind und an einer Hochschule der Bundeswehr studieren?
Die haben ja ein recht üppiges Gehalt, eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden die Woche (Studienzeit = Arbeitszeit) und müssten, nach meiner Interpretation der oben genannten Punkte, trotzdem Kindergeld beziehen können.
Aber wie sieht der richtige Fall aus?
9. November 2011 um 21:27 Uhr
Hallo dunstig,
also ich gehe stark davon aus, dass die Studienzeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird, sprich zu den 20 Stunden hinzugezählt werden dürfen. Das Gehalt, welches du vom Bund beziehst ist nach der neuen Regelung sowieso hinfällig. Also dürfte es richtig sein, auch in diesem Falle Kindergeld zu beziehen. Ich selbst bin auch ein dualer Student und bekomme ein Gehalt. Gehe aber davon aus, weiterhin Kindergeld beziehen zu dürfen, auch wenn mein Betrieb vertraglich mehr als 20 Stunden deklariert hat. Denn letztlich ist dies ja unsere Zeit für das Studium.
Leider kann ich keine genaueren Angaben machen und werde selbst schauen wie es läuft. Sollten mir weitere interessante Punkte entgegenkommen, werde ich dies sofort veröffentlichen.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Beste Grüße, Skatze